Bioethanol
Zertifizierung und THG-Bilanzierung für Bioethanol — vom Einsatzstoff bis zur Anrechenbarkeit im Verkehrssektor.
Worum es geht
Bei Bioethanol entscheidet vor allem eines über Wert und Anrechenbarkeit: der Einsatzstoff. Konventionelles Ethanol aus Anbaubiomasse unterliegt anderen Regeln als fortschrittliches Ethanol aus Reststoffen — und beide müssen Nachhaltigkeits- und THG-Kriterien lückenlos nachweisen. Wer den richtigen Pfad sauber dokumentiert, sichert die Anrechnung auf die THG-Quote und den Marktwert seiner Mengen. Bio-LNG ist verflüssigtes Biomethan und erschließt damit Anwendungen, in denen ein energiedichter, flüssiger Kraftstoff gefragt ist — vor allem im schweren Straßengüterverkehr und in der Schifffahrt. Die Grundlogik entspricht dem Biomethan, doch die Verflüssigung kommt als zusätzliche Stufe in Nachweiskette und THG-Bilanz hinzu. Wer beides sauber führt, sichert die Anrechenbarkeit und den Marktwert.
Die Besonderheiten
- Einsatzstoff bestimmt die Anrechnung — Ethanol aus Anbaubiomasse (Nahrungs- und Futtermittelpflanzen) unterliegt einer Kappungsgrenze: In Deutschland steigt der anrechenbare Anteil von 4,9 % (2026) schrittweise auf 5,8 % (2033) und bleibt damit unter der EU-Obergrenze von 7 %. Fortschrittliches Ethanol aus Einsatzstoffen nach Anhang IX fällt dagegen unter eine eigene, jährlich steigende Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe. Die Einstufung ist damit eine echte Wertfrage.
- ILUC- und Palmöl-Ausschlüsse — In Deutschland sind Biokraftstoffe aus Palmöl sowie aus Palmöl-Reststoffen und -Nebenprodukten (unter anderem POME) und aus Rohstoffen mit hohem ILUC-Risiko nicht mehr anrechenbar; die Ausschlüsse für die Palmöl-Reststoffe greifen ab dem Verpflichtungsjahr 2027. Als low-ILUC-risk zertifizierte Mengen bleiben ausgenommen — ein Nachweis, der den Marktzugang sichern kann.
- THG-Optimierung über den Prozess — Ein erheblicher Teil des THG-Werts entsteht in der Verarbeitung. Prozessenergie und Nebenproduktnutzung sind die konkreten Hebel.
- Massenbilanz über die Kette — Vom Rohstoff über die Anlage bis zur Abgabe muss die Nachweiskette geschlossen sein — Voraussetzung für jede belastbare Anrechnung.
Wie wir Sie unterstützen
Wir bringen unsere Leistungen auf das Bioethanol-Segment: Vorbereitung und Begleitung der Zertifizierung nach ISCC oder REDCert, korrekte Einstufung von Einsatzstoff und Pfad, Aufbau der Massenbilanz, THG-Berechnung und -Optimierung über die Verarbeitung sowie — auf Wunsch — die laufende Betreuung als externer Nachhaltigkeitsbeauftragter.
Für wen
Für Bioethanolhersteller, für Anlagen mit konventionellen wie fortschrittlichen Pfaden und für Händler und Blender, die ihre Mengen zertifiziert und THG-optimiert in den Markt bringen wollen.
Sie produzieren oder vermarkten Bioethanol?
Im Erstgespräch klären wir Einstufung, Nachweiskette und THG-Potenzial für Ihren Einsatzstoff