Nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF)
Zertifizierung, THG-Nachweis und Compliance für nachhaltige Flugkraftstoffe unter ReFuelEU Aviation — von Abfall- und Reststoffpfaden bis zu E-Kerosin.
Worum es geht
Mit ReFuelEU Aviation ist ein verbindlicher, langfristig planbarer Markt für nachhaltige Flugkraftstoffe entstanden. Flugkraftstoffanbieter müssen an EU-Flughäfen einen steigenden Mindestanteil an SAF bereitstellen — und die nationale Durchsetzung in Deutschland ist scharf sanktioniert. Wer SAF produziert oder bereitstellt, braucht belastbare Nachhaltigkeits- und THG-Nachweise, die der Prüfung standhalten.
Die Besonderheiten
- Verbindlicher Beimischpfad — Der Mindestanteil an SAF steigt schrittweise: von 2 % (2025) über 6 % (2030) und 20 % (2035) bis auf 70 % (2050), berechnet je Anbieter über den Energiegehalt.
- Untermandat für E-Kerosin — Parallel gilt ab 2030 ein eigenes, jährlich verbindliches Untermandat für synthetische Flugkraftstoffe (e-SAF) — von rund 1,2 % (Mittel 2030–2031) ansteigend auf 35 % (2050). Hier greifen dieselben RFNBO-Stromkriterien wie bei strombasierten Kraftstoffen.
- Scharfe Sanktionen— Erfüllt ein Flugkraftstoffanbieter den geforderten Anteil nicht, fallen Abgaben an: 4.700 Euro je Tonne fehlenden nachhaltigen und 17.000 Euro je Tonne fehlenden synthetischen Flugkraftstoffs (synthetisch ab 2030). Zuständig ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder).
- Nur nachhaltige Pfade zählen — Anrechenbar sind fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen sowie synthetische Kraftstoffe — Anbaubiomasse zählt nicht. Alle Mengen müssen die RED-Nachhaltigkeits- und THG-Kriterien erfüllen und in der Unionsdatenbank gemeldet werden.
Wie wir Sie unterstützen
Wir bringen unsere Leistungen auf den Luftverkehr: Vorbereitung und Begleitung der Zertifizierung von SAF-Mengen nach den RED-Kriterien, methodisch korrekte THG-Berechnung gegen den fossilen Vergleichswert, Aufbau der Massenbilanz und der Meldewege in die Unionsdatenbank sowie — beim E-Kerosin-Pfad — der Nachweis der RFNBO-Stromkriterien (Zusätzlichkeit, zeitliche und geografische Korrelation). Auf Wunsch begleiten wir Sie als externer Nachhaltigkeitsbeauftragter.
Für wen
Für Produzenten nachhaltiger Flugkraftstoffe, für E-Kerosin- und PtL-Projektentwickler sowie für Flugkraftstoffanbieter, die ihre Verpflichtungen aus ReFuelEU Aviation sicher erfüllen und Sanktionen vermeiden wollen.
Sie produzieren SAF, entwickeln ein E-Kerosin-Projekt oder beliefern EU-Flughäfen?
Im Erstgespräch ordnen wir Ihre Nachweis-, THG- und Meldepflichten ein.